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1 die Staatsangehörigkeit besitzen
арт.Универсальный немецко-русский словарь > die Staatsangehörigkeit besitzen
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2 die Staatsangehörigkeit einbüßen
арт.Универсальный немецко-русский словарь > die Staatsangehörigkeit einbüßen
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3 die Staatsangehörigkeit entziehen
Универсальный немецко-русский словарь > die Staatsangehörigkeit entziehen
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4 die Staatsangehörigkeit erwerben
арт.юр. получить гражданство, приобрести гражданствоУниверсальный немецко-русский словарь > die Staatsangehörigkeit erwerben
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5 die Staatsangehörigkeit verleihen
Универсальный немецко-русский словарь > die Staatsangehörigkeit verleihen
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6 die Staatsangehörigkeit verlieren
арт.Универсальный немецко-русский словарь > die Staatsangehörigkeit verlieren
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7 Gesetz über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation
сущ.юр. закон "О гражданстве Российской Федерации"Универсальный немецко-русский словарь > Gesetz über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation
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8 Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit f, StA гражда́нство, по́дданствоdoppelte Staatsangehörigkeit двойно́е гражда́нствоmehrere Staatsangehörigkeiten мно́жественное гражда́нствоj-m die Staatsangehörigkeit entziehen лиши́ть кого́-л. гражда́нстваdie Staatsangehörigkeit erwerben приобрести́ [получи́ть] гражда́нствоj-m die Staatsangehörigkeit verleihen приня́ть кого́-л. в гражда́нство -
9 Staatsangehörigkeit
f (сокр. StA)гражданство, подданствоj-m die Staatsangehörigkeit entziehen — лишить кого-л. гражданстваdie Staatsangehörigkeit erwerben — приобрести ( получить) гражданствоj-m die Staatsangehörigkeit verleihen — принять кого-л. в гражданство -
10 Staatsangehörigkeit
гражда́нство. hist, umg по́дданство. jdm. die Staatsangehörigkeit entziehen лиша́ть лиши́ть кого́-н. гражда́нства [по́дданства]. die Staatsangehörigkeit erwerben получа́ть получи́ть <приобрета́ть/-обрести́> гражда́нство [по́дданство] -
11 die Genehmigung zur Entlassung aus der Staatsangehörigkeit
предл.Универсальный немецко-русский словарь > die Genehmigung zur Entlassung aus der Staatsangehörigkeit
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12 die Verleihung der Staatsangehörigkeit
арт.общ. натурализация, предоставление (прав) гражданстваУниверсальный немецко-русский словарь > die Verleihung der Staatsangehörigkeit
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13 Artikel 62
1. Der Bürger der Rußländischen Föderation kann in Übereinstimmung mit Bundesgesetz oder völkerrechtlichem Vertrag die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen (doppelte Staatsangehörigkeit).2. Besitzt ein Bürger der Rußländischen Föderation die Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates, so schmälert dies nicht seine Rechte und Freiheiten und befreit ihn nicht von den sich aus der rußländischen Staatsangehörigkeit ergebenden Pflichten, wenn nicht ein anderes durch Bundesgesetz oder völkerrechtlichen Vertrag der Rußländischen Föderation vorgesehen ist. 3. Ausländer und Staatenlose genießen in der Rußländischen Föderation die gleichen Rechte und tragen die gleichen Pflichten wie die Bürger der Rußländischen Föderation, außer in den durch Bundesgesetz oder völkerrechtlichen Vertrag der Rußländischen Föderation festgelegten Fällen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 62[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 62[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 62[/ref]> -
14 Artikel 6
1. Die Staatsangehörigkeit der Rußländischen Föderation wird erworben und endet gemäß Bundesgesetz; sie ist einheitlich und gleich, unabhängig von den Gründen ihres Erwerbs.2. Jeder Bürger der Rußländischen Föderation genießt auf ihrem Territorium alle Rechte und Freiheiten und trägt die gleichen durch die Verfassung der Rußländischen Föderation vorgesehenen Pflichten. 3. Dem Bürger der Rußländischen Föderation darf seine Staatsangehörigkeit oder sein Recht, sie zu wechseln, nicht entzogen werden. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 6[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 6[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 6[/ref]> -
15 Artikel 71
Zur Zuständigkeit der Rußländischen Föderation gehören:a) die Verabschiedung und Änderung der Verfassung der Rußländischen Föderation und der Bundesgesetze sowie die Kontrolle über ihre Einhaltung;b) der bundesstaatliche Aufbau und das Territorium der Rußländischen Föderation; c) die Regelung und der Schutz der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers; die Staatsangehörigkeit der Rußländischen Föderation; die Regelung und der Schutz der Rechte der nationalen Minderheiten; d) die Festlegung des Systems der Bundesorgane der gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt sowie der Ordnung ihrer Organisation und Tätigkeit; die Bildung von Bundesorganen der Staatsgewalt; e) das Bundeseigentum und dessen Verwaltung; f) die Festlegung der Grundsätze der Bundespolitik sowie Bundesprogramme auf dem Gebiet der staatlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen, kulturellen und nationalen Entwicklung der Rußländischen Föderation; g) die Festlegung der rechtlichen Grundlagen eines einheitlichen Marktes; die Regelung des Finanz-, Währungs-, Kredit- und Zollwesens, die Geldemission, die Grundsätze der Preispolitik; die Bundeswirtschaftsdienste einschließlich der Banken des Bundes; h) der Bundeshaushalt; die Bundessteuern und -abgaben; die Bundesfonds für Regionalentwicklung; i) die Bundes-Energiesysteme, Kernenergie, spaltbare Materialien; Bundesverkehr, Bundesverkehrswege sowie Informations-, Post- und Fernmeldewesen des Bundes; Aktivitäten im Weltraum; j) die Außenpolitik und die internationalen Beziehungen der Rußländischen Föderation, völkerrechtliche Verträge der Rußländischen Föderation; Fragen von Krieg und Frieden; k) die außenwirtschaftlichen Beziehungen der Rußländischen Föderation; l) Verteidigung und Sicherheit; Rüstungsproduktion; die Bestimmung des Verfahrens für Verkauf und Kauf von Waffen, Munition, Militärtechnik und anderem Militärgut; die Produktion von Giftstoffen und Betäubungs-mitteln sowie die Ordnung ihres Gebrauchs; m) die Bestimmung des Status und der Schutz der Staatsgrenze, des Küstenmeers, des Luftraums, der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels der Rußländischen Föderation; n) die Gerichtsverfassung; die Staatsanwaltschaft; die Straf-, Strafprozeß- und Strafvollzugsgesetzgebung; Amnestie und Begnadigung; die Zivil-, Zivilprozeß- und Arbitrageverfahrensgesetzgebung; die rechtliche Regelung des geistigen Eigentums; o) das Bundeskollisionsrecht; p) der meteorologische Dienst, Industriestandards, Eichmaße, metrisches System und Zeitberechnung; Vermessungswesen und Kartographie; Benennungen geographischer Objekte, amtliche Statistik und Buchführung; q) die staatlichen Auszeichnungen und Ehrentitel der Rußländischen Föderation; r) der Staatsdienst des Bundes.__________<На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 71[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 71[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 71[/ref]> -
16 гражданство
сStaatsbürgerschaft f; Staatsangehörigkeit f ( подданство)двойное гражданство — doppelte Staatsangehörigkeit•• -
17 Artikel 89
Der Präsident der Rußländischen Föderation:a) entscheidet Fragen der Staatsangehörigkeit der Rußländischen Föderation und der Gewährung politischen Asyls;b) verleiht die staatlichen Auszeichnungen der Rußländischen Föderation, die Ehrentitel der Rußländischen Föderation sowie die höchsten militärischen Ränge und die höchsten Dienstränge; c) übt das Begnadigungsrecht aus.__________<На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 89[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 89[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 89[/ref]> -
18 гражданство
гражданство с Staatsbürgerschaft f c; Staatsan|ge|hörigkeit f c (подданство) двойное гражданство doppelte Staatsangehörigkeit лицо без гражданства Staatenlose sub m принять гражданство die Staatsbürgerschaft annehmen* лишить кого-л. гражданства jem. (A) ausbürgern; jem. (D) die Staatsbürgerschaft entziehen* возвратить гражданство die Bürgerrechte zurückgeben* права гражданства Bürgerrechte n pl а получить права гражданства sich einbürgern -
19 Verleihung
f =, -en1) ссуда; прокат2) награждение (напр., орденом); присвоение ( почётного звания); присуждение ( премии)3)die Verleihung der Staatsangehörigkeit — натурализация, приём в гражданство, предоставление прав гражданства -
20 Verleihung
Verleihung f =, -en ссу́да; прока́тVerleihung f =, -en награжде́ние (напр., о́рденом); присвое́ние (почё́тного зва́ния); присужде́ние (пре́мии)Verleihung f =, -en : die Verleihung der Staatsangehörigkeit натурализа́ция, приё́м в гражда́нство, предоставле́ние прав гражда́нства
См. также в других словарях:
Staatsangehörigkeit — die Staatsangehörigkeit, en (Grundstufe) Zugehörigkeit zu einem Staat Beispiel: Sie hat die französische Staatsangehörigkeit angenommen. Kollokation: die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen … Extremes Deutsch
Staatsangehörigkeit — die Staatsangehörigkeit Tragen Sie bitte hier die Staatsangehörigkeit ein … Deutsch-Test für Zuwanderer
Staatsangehörigkeit — Nationalität; Staatsbürgerschaft; Staatszugehörigkeit * * * Staats|an|ge|hö|rig|keit [ ʃta:ts̮|angəhø:rɪçkai̮t], die; , en: Zugehörigkeit zu einem Staat: die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen; jmdm. die Staatsangehörigkeit ab , zuerkennen.… … Universal-Lexikon
Staatsangehörigkeit — Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen… … Deutsch Wikipedia
Staatsangehörigkeit der DDR — Die Staatsbürgerschaft der DDR wurde am 20. Februar 1967 durch das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik eingeführt, das von der Volkskammer der DDR beschlossen wurde. Von der Bundesrepublik Deutschland wurde… … Deutsch Wikipedia
Staatsangehörigkeit — (Indigenat), das Verhältnis der Untertänigkeit unter eine bestimmte Staatsgewalt. In Staatenverbindungen, bei denen direkte Beziehungen der Einzelnen auch zur Gesamtheit (Bund, Reich) bestehen, wird von Staats und Bundes (Reichs ) Angehörigkeit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Staatsangehörigkeit — Staatsangehörigkeit, Indigenat, das dauernde Unterworfensein einer Person unter einen bestimmten Staat; sie wird nach dem Reichsgesetz vom 1. Juli 1870 (abgeändert durch Art. 41 des Einführungsgesetzes zum Deutschen Bürgel. Gesetzbuch) erworben:… … Kleines Konversations-Lexikon
Bayerische Staatsangehörigkeit — Die Bayerische Staatsangehörigkeit ist im seither unveränderten Artikel 6 der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 geregelt. Inhaltsverzeichnis 1 Erwerbstatbestände der bayerischen Staatsangehörigkeit 2 Verhältnis von Art. 6 Bay. Verf … Deutsch Wikipedia
Namibische Staatsangehörigkeit — Die namibische Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum namibischen Staat, der Republik Namibia. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlagen 2 Staatsangehörigkeit 2.1 Erwerb 2.2 … Deutsch Wikipedia
Bayrische Staatsangehörigkeit — Die Bayerische Staatsangehörigkeit ist im seither unveränderten Artikel 6 der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 geregelt. Die bayerische Staatsangehörigkeit wird durch die deutsche Staatsangehörigkeit weder aufgehoben noch ersetzt. Auch… … Deutsch Wikipedia
Die Schlittenhunde — Kassel Huskies Größte Erfolge Deutscher Vizemeister 1997 Play off Halbfinale 2000, 2001, 2002 Deutscher Vizepokalsieger 2004 Deutscher Jugend Meiste … Deutsch Wikipedia